Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partyservice Radebeul, Holger Förstemann

 

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen zwischen Partyservice Radebeul und den Vertragspartnern. Daneben gelten ebenfalls zwingende gesetzliche Bestimmungen.

 

2. Leistung, Preise, Zahlung

1. Der Caterer verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und vom Caterer zugesagten Leistungen zu erbringen.

 

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Caterers zu zahlen. Dies gilt auch für   in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Caterers an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.

 

3. Die Rechnungen des Caterers sind nach Erhalt der Leistungen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Caterer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

 

4. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der schriftlichen Bestätigung wird ab einem Nettoauftragswert von 800,00 € eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme sofort fällig.

 

5. Der Caterer ist bemüht, die Produkte in bester Qualität pünktlich korrekt und schadfrei zu liefern. Die Lieferung erfolgt +/- 30 Minuten vor und nach dem vereinbarten Liefertermin. 

 

3. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittpauschale

Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen in Höhe ab 500,00 € brutto (laut Kostenvoranschlag) berechnet der Caterer

 

90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %

45 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %

14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 %

7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90 %

 

des Auftrages.

 

Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen in Höhe bis 499,99 € brutto (laut Kostenvoranschlag) berechnet der Caterer

 

7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 30 %

3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %

1 Tag vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %

 

des Auftrages.

 

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

 

Dem Vertragspartner ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

4. Änderungen der Teilnehmerzahl

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens drei Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

 

5. Rechts- und Gerichtsvereinbarung

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis mit Partyservice Radebeul wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts Amtsgericht Meißen, Landgericht Dresden vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt deutsches Recht zur Anwendung.

 

6. Weitere Regeln und Bestimmungen

Der Vertragspartner von Partyservice Radebeul bestätigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angebots-bestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

 

Alle Vereinbarungen mit Partyservice Radebeul bedürfen der Schriftform.

 

Verkehrswege und Zutritte zu Veranstaltungen müssen für Partyservice Radebeul frei sein und dürfen nicht verstellt werden.

 

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

 

Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen einer solchen Regelung, zu treffen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung im Rahmen des rechtlich zulässigen weitest möglich entspricht. Gleiches gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

 

 

 

Radebeul, Januar 2017